Ersten Schulabschluss nachholen in NRW

Zuletzt aktualisiert: 05. August 2025

Der Erste Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss) in Nordrhein-Westfalen stellt eine grundlegende Qualifikation im deutschen Bildungssystem dar und ist Voraussetzung für viele Berufsausbildungen.

Du kannst den Ersten Schulabschluss (ESA) und den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA) in NRW auf verschiedenen Wegen nachholen: in einer Berufsschule, einer Abendschule (Weiterbildungskolleg), einer Volkshochschule (VHS) oder über eine Externenprüfung.

Wege zum ersten Schulabschluss in NRW

In NRW kannst du aus mehreren Angeboten wählen, wenn du den Ersten Schulabschluss nachholen möchtest, abhängig von deinem Alter und deiner beruflichen Situation.

Wenn du eine Abendschule oder Volkshochschule besuchst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten wie Schüler-BAföG in Anspruch nehmen. Genauere Infos erhältst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ersten Schulabschluss an der Berufsschule nachholen

An der Berufsschule hast du zwei Möglichkeiten, den Ersten Schulabschluss zu erwerben:

  • Wenn du noch keine Ausbildung hast, kannst du den Schulabschluss über einen einjährigen Bildungsgang zur Ausbildungsvorbereitung (A 2) nachholen. Voraussetzung ist, dass du noch berufsschulpflichtig bist und bisher noch keinen Abschluss erreicht hast.
  • Wenn du einen Ausbildungsplatz hast oder an einer anerkannten Ausbildungsmaßnahme teilnimmst, kannst du den Abschluss im Rahmen eines mehrjährigen Bildungsgangs (A 1) erwerben. Dabei erhältst du gleichzeitig deinen Berufsabschluss und den Schulabschluss.

Ersten Schulabschluss an der Abendschule nachholen

An einer Abendschule (Weiterbildungskolleg) kannst du den Ersten Schulabschluss oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss nachholen, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
  • Du bist mindestens 17 Jahre alt.
  • Du kannst eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit nachweisen. Auch Zivil-/Wehrdienst, Freiwilligendienst oder das Führen eines Haushalts können anerkannt werden.

Der Unterricht findet montags bis freitags und abhängig vom Standort deiner Schule morgens, nachmittags oder abends statt.

Den Ersten Schulabschluss kannst du in einem Jahr und den Erweiterten Ersten Schulabschluss in eineinhalb Jahren absolvieren. 

Ersten Schulabschluss an der Volkshochschule nachholen

Viele Volkshochschulen (VHS) in NRW bieten Kurse zum nachträglichen Erwerb des Ersten Schulabschlusses an. Der Unterricht kann in der Regel berufsbegleitend stattfinden und wird oft vormittags oder abends angeboten. Die Dauer hängt in der Regel von deinen Vorkenntnissen ab.

Die Kurse sind oft kostenfrei. Du musst aber in der Regel die Bücher und Kosten für die Anreise selbst bezahlen und teilweise kommt eine Einschreibegebühr dazu.

Die Voraussetzungen für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses an einer Volkshochschule sind:

  • Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
  • Du bist mindestens 16 Jahre alt.
  • Du kannst eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit nachweisen. Auch Zivil-/Wehrdienst, Freiwilligendienst oder das Führen eines Haushalts können anerkannt werden.

Ersten Schulabschluss mit der Externenprüfung nachholen

Die Externenprüfungen für den Hauptschulabschluss in NRW finden einmal jährlich statt und sind meist nur im eigenen Wohnbezirk möglich. In der Regel muss die Vollzeitschulpflicht und die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt sein.

Meldeschluss für die Prüfung ist immer der 1. Februar. Du musst dich bei der zuständigen Bezirksregierung anmelden, in deren Bezirk dein Hauptwohnsitz liegt. Das kannst du zum Beispiel online im NRW Serviceportal machen.

Prüfungsfächer bei der Externenprüfung

Für den Ersten Schulabschluss und den Erweiterten Ersten Schulabschluss besteht die Externenprüfung aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

Die Prüfungsfächer sind für beide Abschlüsse gleich. Die Prüfungen unterscheiden sich jedoch in den Anforderungen:

  • Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses orientieren sich an den Kernlehrplänen für die Hauptschule.
  • Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses orientieren sich an den Kernlehrplänen für die Hauptschule am Ende der Jahrgangsstufe 10.
Schriftliche PrüfungenMündliche Prüfungen
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • eine Naturwissen­schaft: Biologie, Physik oder Chemie
  • ein Wahlfach: Geschich­te/Poli­tik, Erdkunde, Technik, Wirtschaft, Hauswirt­schaft, Musik, Kunst, Textil­gestaltung, Religions­lehre oder Sport

Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils 15  Minuten. Du hast zusätzlich 20 Minuten Vorbereitungszeit.

Wann habe ich die Externenprüfung bestanden?

Du hast die Prüfungen bestanden, wenn du in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichst.

Eine Note 5 in einem Fach kannst du mit einer Note 3 in einem anderen Fach ausgleichen. In einem schriftlichen Fach muss die Note durch ein anderes schriftliches Fach ausgeglichen werden.

Vorbereitung auf die Prüfungen zum Erweiterten Ersten Schulabschluss

Wenn du an der Externenprüfung in NRW teilnimmst oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss an einer Bildungseinrichtung in NRW nachholen möchtest, musst du Abschlussprüfungen in mehreren Fächern absolvieren.

Für deine Vorbereitung sind Originalprüfungen der vergangenen Jahre besonders hilfreich. Du bekommst so ein Gefühl für die Prüfungsaufgaben und kannst dich mit den Musterlösungen selbst kontrollieren.

Wir empfehlen dir diese Hefte für die optimale Vorbereitung auf den Erweiterten Ersten Schulabschluss:

Mathe
Deutsch
Englisch

Beachte, dass es sich um Aufgaben aus den regulären Prüfungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss handelt. Sie können daher teilweise von den konkreten Anforderungen in deinem Bildungsgang abweichen.

Übersicht: Ersten Schulabschluss in NRW nachholen

Berufs­schule
  • Erster Schul­abschluss kann in dem einjährigen Bildungsgang Ausbildungs­­vorbereitung (A 2) nachgeholt werden
  • Voraussetzungen:
    • noch kein Schul­abschluss
    • Berufsschul­­pflicht ist noch nicht erfüllt
  • Erster Schulabschluss und Erweiterter Erster Schulabschluss können in zwei- bis dreieinhalb­jährigen Fachklassen des dualen Systems der Berufs­ausbildung (A 1) nachgeholt werden
  • Schulabschluss und Berufs­ausbildung werden gleichzeitig erworben
  • Voraussetzungen:
    • Ausbildungs­vertrag oder Teilnahme an einer anderen anerkannten Ausbildungs­maßnahme
Abend­schule (Weiter­bildungs­­kolleg)
  • Unterricht von Montag bis Freitag am Tag oder Abend
  • Erfüllung der Vollzeitschul­pflicht erforderlich
  • Mindestalter 17 Jahre
  • momentane Berufs­tätigkeit oder vergangene Berufs­tätigkeit (oder Wehr- und Zivildienst, Jugend- oder Bundes­freiwilligen­­dienst oder das Führen eines Familien­­haushaltes) für mindestens sechs Monate erforderlich
Volkshoch­schule (VHS)
  • Kurse am Tag oder Abend
  • oft berufs­begleitend möglich
  • Dauer hängt von deinen Vorkenntnissen ab
  • Erfüllung der Vollzeit­schulpflicht erforderlich
  • Mindestalter 16 Jahre
  • momentane Berufs­tätigkeit oder vergangene Berufs­tätigkeit (oder Wehr- und Zivildienst, Jugend- oder Bundes­freiwilligen­­dienst oder das Führen eines Familien­haushaltes) für mindestens sechs Monate erforderlich
Externen­prüfung
  • ohne Schulbesuch
  • staatliche Prüfung mit individueller Vorbereitung
  • in der Regel muss die Vollzeit­schulpflicht und die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt sein
  • meist nur im eigenen Wohnbezirk möglich

Anschlussmöglichkeiten nach dem Ersten Schulabschluss

Nach dem erfolgreichen Erwerb des Ersten Schulabschlusses oder des Erweiterten Ersten Schulabschlusses hast du mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Bewerbung auf eine Berufsausbildung,
  • Teilnahme an Programmen wie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ zur Berufsorientierung,
  • Wechsel in einen Bildungsgang zum Mittleren Schulabschluss bei entsprechenden Noten.

 

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FAQs

Ja, über die Externenprüfung kannst du den Ersten Schulabschluss in NRW ohne den Besuch einer Schule erwerben. Du musst dich allerdings selbstständig auf die Prüfungen vorbereiten.

Das hängt vom gewählten Weg ab. In einer Abendschule oder VHS dauert es meist 1 bis 2 Jahre. Bei der Externenprüfung hängt es von deiner Vorbereitung ab.

Ja, der Erste Schulabschluss ist rechtlich gleichwertig, egal auf welchem Weg und in welchem Alter du ihn erworben hast.