Erster Schulabschluss in NRW
Zuletzt aktualisiert: 17. April 2025Der Erste Schulabschluss, früher als Hauptschulabschluss bekannt, kann am Ende der 9. Klasse an Schulen in NRW erworben werden. Dafür musst du keine Prüfungen ablegen.
An welcher Schule kann ich den Hauptschulabschluss erwerben?
Der Erste Schulabschluss kann an verschiedenen Schulformen in Nordrhein-Westfalen absolviert werden. Dazu zählen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gesamtschule
- Gymnasium
- Schulen mit Förderschwerpunkten
Voraussetzungen für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses
Je nach Schulform gibt es geringfügige Abweichungen, wann du den Ersten Schulabschluss erhältst. Es gelten jedoch folgende grundlegende Anforderungen. An Haupt- und Realschule gibt es keine zusätzlichen Regelungen.
Notenanforderungen für den Ersten Schulabschluss
Damit du den Ersten Schulabschluss bekommst, musst du in der 9. Klasse in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen.
Es gibt jedoch Ausnahmen für schlechtere Noten in einzelnen Fächern. Du wirst auch in folgenden zwei Fällen versetzt:
Deutsch und Mathe | andere Fächer | |
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1. |
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2. |
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Außerdem hast du die Möglichkeit, eine Nachprüfung abzulegen, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Damit ist es möglich, die Note 5 in einem Fach zu verbessern. Beachte dabei:
- Die Nachprüfung kann nur in einem Fach stattfinden.
- Note 6 kann mit der Nachprüfung nicht ausgeglichen werden.
Besondere Anforderungen für den Ersten Schulabschluss an Gesamtschule und Gymnasium
Die Anforderungen an Haupt- und Realschule gelten auch an Gesamtschule und Gymnasium. Es gelten jedoch folgende Besonderheiten:
- Die zweite und dritte Fremdsprache an Gesamtschule und Gymnasium wird nicht berücksichtigt.
- Note 5 in einem E-Kurs an einer Gesamtschule wird als Note 4 gewertet.
Besondere Anforderungen für den Ersten Schulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen
Auch im Förderschwerpunkt Lernen kann der Erste Schulabschluss zu den gleichen Notenvoraussetzungen erworben werden. Es gibt allerdings diese Besonderheiten:
- Der Abschluss wird nach Ende der 10. Klasse verliehen.
- Voraussetzung ist, dass Englisch in Klasse 9 und 10 belegt wurde.
Erweiterter Erster Schulabschluss in Nordrhein-Westfalen
Der Erweiterte Erste Schulabschluss kann nach Abschluss der 10. Klasse absolviert werden. Dafür musst du an Abschlussprüfungen teilnehmen und bestimmte Notenanforderungen erfüllen.
Der Erweiterte Erste Schulabschluss bietet dir gegenüber dem herkömmlichen Hauptschulabschluss Vorteile bei der Ausbildungssuche.
Wie geht es nach dem Hauptschulabschluss in NRW weiter?
Wenn du den Ersten Schulabschluss erworben hast, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen:
- Ausbildung: Viele Schüler entscheiden sich dafür, direkt ins Berufsleben einzusteigen und eine Ausbildung zu absolvieren.
- einjährige Berufsfachschule: Wenn du keinen Ausbildungsplatz gefunden hast, hast du hier die Möglichkeit, deine beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und Praktika zu absolvieren.
- weiterer Schulbesuch: Bei entsprechenden Noten kannst du weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchen und den Erweiterten Ersten Schulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss anstreben.
Ersten Schulabschluss in NRW nachholen
Wenn du ohne Abschluss von der Schule abgegangen bist, hast du die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss nachzuholen. Das ist u. a. auf folgenden Wegen möglich:
- Berufsfachschule
- Berufsschule
- Abendschule
- Volkshochschule
- Externenprüfung
FAQs
Ja, in Nordrhein-Westfalen erhältst du automatisch den Ersten Schulabschluss, wenn du die 9. Klasse erfolgreich abschließt und versetzt wirst. Du musst keine Prüfungen ablegen.
Der Erste Schulabschluss wird in NRW nach Abschluss der 9. Klasse verliehen. Er ist ein grundlegender Schulabschluss, der Mindestvoraussetzung für die Aufnahme der meisten Ausbildungen ist und zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Damit du den Ersten Schulabschluss erreichst, musst du in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen. Es gibt aber Ausnahmemöglichkeiten für bis zu zwei schlechtere Noten.