Abschlüsse an der Gesamtschule in NRW: Anforderungstabelle

Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2026

An der Gesamtschule in NRW kannst du mit Abschluss der 9. bzw. 10. Klasse alle verfügbaren Abschlüsse der Sekundarstufe I erreichen:

Wenn deine Noten ausreichend sind, kannst du auch für die Oberstufe zugelassen werden und das Abitur erreichen.

 

Wie viele E- und G-Kurse benötige ich an der Gesamtschule in NRW?

Je nachdem, welchen Abschluss du anstrebst, musst du bis zu drei E-Kurse belegen:

Abschlussbenötigte E-Kurse
ESA-
EESA-
MSAzwei
Zulassung Oberstufedrei

Die verbleibenden Fächer belegst du als G-Kurs. Du hast in der Regel in folgenden Fächern die Wahl zwischen E- und G-Kursen:

  • Mathe
  • Deutsch
  • Englisch
  • Naturwissenschaft

 

ESA an der Gesamtschule

Generell solltest du in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen, um den ESA an der Gesamtschule zu bestehen. In einzelnen Fächern sind allerdings auch schlechtere Noten möglich:

 Mathe und Deutschweitere Fächer
11 × Note 5Note 4 oder besser
21 × Note 51 × Note 5 oder 6
3Note 4 oder besser1 × Note 5 und 
1 × Note 5 oder 6

Darüber hinaus solltest du folgende Besonderheiten beachten:

  • Wenn du E-Kurse belegt hast, werden diese als G-Kurse mit einer um eine Stufe verbesserten Note gewertet.
  • Wenn du eine zweite Fremdsprache belegt hast, wird diese nicht berücksichtigt.

 

EESA an der Gesamtschule 

Die Notenanforderungen für den EESA in NRW sind im Wesentlichen identisch mit denen des ESA. Auch hier solltest du bis auf bestimmte Ausnahmen überall mindestens Note 4 erreichen.

 Mathe, Deutsch, Lernbereich Naturwissenschaftenweitere Fächer
11 × Note 5Note 4 oder besser
21 × Note 51 × Note 5 oder 6
3Note 4 oder besser1 × Note 5 und 
1 × Note 5 oder 6

Anders als beim ESA wird für den EESA auch der Lernbereich Naturwissenschaften der Fächergruppe 1 zugeordnet, für die strengere Notenanforderungen gelten. Die Gesamtnote des Lernbereichs wird von deinen Lehrern in den betroffenen Fächern gemeinsam festgelegt.

Auch für den EESA gilt:

  • Wenn du E-Kurse belegt hast, werden diese als G-Kurse mit einer um eine Stufe verbesserten Note gewertet.
  • Wenn du eine zweite Fremdsprache belegt hast, wird diese nicht berücksichtigt.

 

MSA an der Gesamtschule

Um den Mittleren Schulabschluss bzw. die FOR an der Gesamtschule in NRW zu erreichen, musst du mindestens zwei E-Kurse belegen.

Außerdem musst du diese Notenanforderungen erfüllen:

  • mindestens Note 4 in E-Kursen und Wahlpflichtunterricht
  • mindestens Note 3 in G-Kursen
  • in den anderen Fächern:
    • maximal ein Fach mit Note 5 oder 6
    • mindestens zwei Fächer mit Note 3 oder besser

Zusätzlich kannst du folgende schlechtere Ergebnisse ausgleichen. Voraussetzung ist dafür immer, dass ein anderes Fach mindestens eine Notenstufe besser als gefordert ist.

Fächerausgleichbare Ergebnisse

Fächergruppe 1

  • Mathe
  • Deutsch
  • Englisch
  • Wahlpflichtfach

ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert

Ausgleich nur durch diese Fächergruppe

Fächergruppe 2

  • sonstige Fächer
ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert

Mehr als zwei E-Kurse: Wertung der zusätzlichen Kurse als G-Kurs mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note

Beispiele für Ausgleichsregelungen: 

  1. Ausgleich in Fächergruppe 1
    • E-Kurs Deutsch: Note 4
    • E-Kurs Englisch: Note 5
    • Wahlpflichtfach: Note 3
    • G-Kurs Mathe: Note 3
      → Du kannst die 5 in Englisch durch das Wahlpflichtfach ausgleichen.
      → bestanden
  2. Ausgleich in Fächergruppe 2
    • Note 6 in Kunst
    • Note 5 in Sport
    • drei weitere Fächer mit Note 3
      → einmal Note 6 (in Kunst) muss nicht ausgeglichen werden; Note 5 in Sport kann durch das dritte Fach mit Note 3 ausgeglichen werden
      → bestanden

 

Zulassung zur Oberstufe an der Gesamtschule in NRW

Damit du zur Oberstufe in NRW zugelassen wirst, benötigst du den MSA sowie drei E-Kurse.

Du musst dabei folgende Noten erreichen:

  • mindestens Note 3 in E-Kursen und Wahlpflichtunterricht
  • G-Kurs mindestens Note 2
  • mindestens Note 3 in den anderen Fächern

Bestimmte Noten können durch bessere Ergebnisse in anderen Fächern ausgeglichen werden:

Fächerausgleich­bare Ergebnisse

Fächergruppe 1

  • Mathe
  • Deutsch
  • Englisch
  • Wahlpflichtfach

ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert

Ausgleich nur durch diese Fächergruppe

Fächergruppe 2

  • sonstige Fächer
  • inkl. leistungs­differenzierte Naturwissen­schaft

zwei Fächer um eine Notenstufe schlechter als gefordert

ein Fach um zwei Notenstufen schlechter als gefordert

Um die Noten auszugleichen, benötigst du jeweils ein Fach, das um eine Notenstufe besser als gefordert bewertet wurde.

Mehr als drei E-Kurse: Wertung des zusätzlichen Kurses als G-Kurs mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note

Beispiel für Ausgleichsregelungen:

  • Note 3 in E-Kurs Mathe und Englisch
  • Note 4 im Wahlpflichtfach
  • Note 2 in E-Kurs Deutsch
  • Note 2 im Grundkurs Chemie
  • Note 3 in allen anderen Fächern
    → Du kannst Note 4 im Wahlpflichtfach durch Note 2 im E-Kurs Deutsch ausgleichen.
    → Zulassung zur Oberstufe

 

Hinweis: Dieser Artikel soll die komplexen Regelungen für die benötigten Abschlüsse besser verständlich machen. Entscheidend sind aber immer die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I

FAQs

Je nachdem, welche Noten du erreicht hast und wie viele E-Kurse du belegt hast, erhältst du nach der 10. Klasse an der Gesamtschule den EESA oder den mittleren Schulabschluss.

Nein, um den Hauptschulabschluss (ESA) zu erhalten, musst du in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen oder schlechtere Noten ausgleichen.

Bei den E-Kursen handelt es sich um anspruchsvollere Kurse, in denen fortgeschrittene Themen behandelt werden. Die G-Kurse stellen dagegen niedrigere Anforderungen und sind für Schüler geeignet, denen das jeweilige Fach schwerer fällt.