Abschlüsse an der Gesamtschule in NRW: Anforderungstabelle
Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2026An der Gesamtschule in NRW kannst du mit Abschluss der 9. bzw. 10. Klasse alle verfügbaren Abschlüsse der Sekundarstufe I erreichen:
Wenn deine Noten ausreichend sind, kannst du auch für die Oberstufe zugelassen werden und das Abitur erreichen.
Wie viele E- und G-Kurse benötige ich an der Gesamtschule in NRW?
Je nachdem, welchen Abschluss du anstrebst, musst du bis zu drei E-Kurse belegen:
| Abschluss | benötigte E-Kurse |
|---|---|
| ESA | - |
| EESA | - |
| MSA | zwei |
| Zulassung Oberstufe | drei |
Die verbleibenden Fächer belegst du als G-Kurs. Du hast in der Regel in folgenden Fächern die Wahl zwischen E- und G-Kursen:
- Mathe
- Deutsch
- Englisch
- Naturwissenschaft
ESA an der Gesamtschule
Generell solltest du in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen, um den ESA an der Gesamtschule zu bestehen. In einzelnen Fächern sind allerdings auch schlechtere Noten möglich:
| Mathe und Deutsch | weitere Fächer | |
|---|---|---|
| 1 | 1 × Note 5 | Note 4 oder besser |
| 2 | 1 × Note 5 | 1 × Note 5 oder 6 |
| 3 | Note 4 oder besser | 1 × Note 5 und 1 × Note 5 oder 6 |
Darüber hinaus solltest du folgende Besonderheiten beachten:
- Wenn du E-Kurse belegt hast, werden diese als G-Kurse mit einer um eine Stufe verbesserten Note gewertet.
- Wenn du eine zweite Fremdsprache belegt hast, wird diese nicht berücksichtigt.
EESA an der Gesamtschule
Die Notenanforderungen für den EESA in NRW sind im Wesentlichen identisch mit denen des ESA. Auch hier solltest du bis auf bestimmte Ausnahmen überall mindestens Note 4 erreichen.
| Mathe, Deutsch, Lernbereich Naturwissenschaften | weitere Fächer | |
|---|---|---|
| 1 | 1 × Note 5 | Note 4 oder besser |
| 2 | 1 × Note 5 | 1 × Note 5 oder 6 |
| 3 | Note 4 oder besser | 1 × Note 5 und 1 × Note 5 oder 6 |
Anders als beim ESA wird für den EESA auch der Lernbereich Naturwissenschaften der Fächergruppe 1 zugeordnet, für die strengere Notenanforderungen gelten. Die Gesamtnote des Lernbereichs wird von deinen Lehrern in den betroffenen Fächern gemeinsam festgelegt.
Auch für den EESA gilt:
- Wenn du E-Kurse belegt hast, werden diese als G-Kurse mit einer um eine Stufe verbesserten Note gewertet.
- Wenn du eine zweite Fremdsprache belegt hast, wird diese nicht berücksichtigt.
MSA an der Gesamtschule
Um den Mittleren Schulabschluss bzw. die FOR an der Gesamtschule in NRW zu erreichen, musst du mindestens zwei E-Kurse belegen.
Außerdem musst du diese Notenanforderungen erfüllen:
- mindestens Note 4 in E-Kursen und Wahlpflichtunterricht
- mindestens Note 3 in G-Kursen
- in den anderen Fächern:
- maximal ein Fach mit Note 5 oder 6
- mindestens zwei Fächer mit Note 3 oder besser
Zusätzlich kannst du folgende schlechtere Ergebnisse ausgleichen. Voraussetzung ist dafür immer, dass ein anderes Fach mindestens eine Notenstufe besser als gefordert ist.
| Fächer | ausgleichbare Ergebnisse |
|---|---|
Fächergruppe 1
| ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert Ausgleich nur durch diese Fächergruppe |
Fächergruppe 2
| ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert |
Mehr als zwei E-Kurse: Wertung der zusätzlichen Kurse als G-Kurs mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note
Beispiele für Ausgleichsregelungen:
- Ausgleich in Fächergruppe 1
- E-Kurs Deutsch: Note 4
- E-Kurs Englisch: Note 5
- Wahlpflichtfach: Note 3
- G-Kurs Mathe: Note 3
→ Du kannst die 5 in Englisch durch das Wahlpflichtfach ausgleichen.
→ bestanden
- Ausgleich in Fächergruppe 2
- Note 6 in Kunst
- Note 5 in Sport
- drei weitere Fächer mit Note 3
→ einmal Note 6 (in Kunst) muss nicht ausgeglichen werden; Note 5 in Sport kann durch das dritte Fach mit Note 3 ausgeglichen werden
→ bestanden
Zulassung zur Oberstufe an der Gesamtschule in NRW
Damit du zur Oberstufe in NRW zugelassen wirst, benötigst du den MSA sowie drei E-Kurse.
Du musst dabei folgende Noten erreichen:
- mindestens Note 3 in E-Kursen und Wahlpflichtunterricht
- G-Kurs mindestens Note 2
- mindestens Note 3 in den anderen Fächern
Bestimmte Noten können durch bessere Ergebnisse in anderen Fächern ausgeglichen werden:
| Fächer | ausgleichbare Ergebnisse |
|---|---|
Fächergruppe 1
| ein Fach um eine Notenstufe schlechter als gefordert Ausgleich nur durch diese Fächergruppe |
Fächergruppe 2
| zwei Fächer um eine Notenstufe schlechter als gefordert ein Fach um zwei Notenstufen schlechter als gefordert |
Um die Noten auszugleichen, benötigst du jeweils ein Fach, das um eine Notenstufe besser als gefordert bewertet wurde.
Mehr als drei E-Kurse: Wertung des zusätzlichen Kurses als G-Kurs mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note
Beispiel für Ausgleichsregelungen:
- Note 3 in E-Kurs Mathe und Englisch
- Note 4 im Wahlpflichtfach
- Note 2 in E-Kurs Deutsch
- Note 2 im Grundkurs Chemie
- Note 3 in allen anderen Fächern
→ Du kannst Note 4 im Wahlpflichtfach durch Note 2 im E-Kurs Deutsch ausgleichen.
→ Zulassung zur Oberstufe
Hinweis: Dieser Artikel soll die komplexen Regelungen für die benötigten Abschlüsse besser verständlich machen. Entscheidend sind aber immer die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I.
FAQs
Je nachdem, welche Noten du erreicht hast und wie viele E-Kurse du belegt hast, erhältst du nach der 10. Klasse an der Gesamtschule den EESA oder den mittleren Schulabschluss.
Nein, um den Hauptschulabschluss (ESA) zu erhalten, musst du in allen Fächern mindestens Note 4 erreichen oder schlechtere Noten ausgleichen.
Bei den E-Kursen handelt es sich um anspruchsvollere Kurse, in denen fortgeschrittene Themen behandelt werden. Die G-Kurse stellen dagegen niedrigere Anforderungen und sind für Schüler geeignet, denen das jeweilige Fach schwerer fällt.